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Guthaben

[549] Guthaben, die Summe, die ein Kaufmann von einem andern zu fordern hat, im Kontokorrentverkehr der Saldo, der beim Abschluß der Rechnung dem Kontokorrententnehmer verbleibt; auch die Summe, die auf dem Konto eines Geschäftsfreundes im Haben gebucht ist, seine Forderung im Gegensatz zu seinen unter Soll verzeichneten Schuldposten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 549.
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