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Entdeckung

[830] Entdeckung ist die Auffindung dessen, was schon vorhanden, aber noch nicht bekannt war, z. B. eines neuen Landes, eines neuen Himmelskörpers, einer neuen Tier-, Pflanzen- oder Mineralart sowie auch neuer Tatsachen und Gesetze auf dem Gebiete der verschiedenen Wissenschaften. In letzterm Sinne spricht man von der E. der Schwerkraft, des wahren Sonnensystems, der Logarithmen, der Deutung der Hieroglyphen etc. Die E. kann, wie die Erfindung (s. d.), eine zufällige oder eine absichtliche sein. Zu der absichtlichen E. gehört immer ein ausgezeichnetes Talent zur Anstellung von Beobachtungen, Experimenten oder Spekulationen, unter Umständen auch ein großer Unternehmungsgeist (z. B. zur E. eines neuen Landes oder Weltteils). Die neuere Zeit ist auf dem Gebiete der Erdkunde und der Naturwissenschaften ungemein reich an Entdeckungen gewesen, so daß man von einem Zeitalter der Entdeckungen spricht (s. Erdkunde, S. 9 f., und Naturwissenschaft, mit Übersicht). Entdeckungen rein wissenschaftlichen Charakters sind erst dann patentfähig, wenn sie eine unmittelbare gewerbliche Verwertung gestatten. Ein wissenschaftlicher Lehrsatz als solcher ist daher nicht patentfähig; ist mit ihm aber zugleich dessen praktische Konstruktion verbunden, die den Erfordernissen der Erfindung entspricht, dann ist diese Konstruktion patentfähig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 830.
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