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Effektīv

[385] Effektīv (lat.), wirklich, in der Tat vorhanden; bedeutet auf Schuldurkunden, insbes. bei Wechseln, wenn dies Wort der Schuldsumme hinzugefügt ist, daß die Zahlung in der gerade bezeichneten Geldsorte verlangt werden könne oder solle (Effektivzahlung). Im Völkerrecht nennt man effektive Blokkade eine feindliche Hafenabsperrung, die das Ein- und Auslaufen andrer Schiffe unmöglich macht (s. Blockade), effektive Okkupation, eine mit der Absicht und der tatsächlichen Möglichkeit ständiger Beherrschung vollzogene Inbesitznahme bisher staatlosen Gebiets.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 385.
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