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Dezemvirn

[855] Dezemvirn (lat. Decemviri, »Zehnmänner«), bei den Römern ein zu einem bestimmten Zweck ernannter Ausschuß von zehn Männern. Rücksichtlich ihrer Wahl, der Dauer ihrer Amtstätigkeit und ihrer Machtbefugnis waren sie verschieden, weshalb die betreffende Bestimmung im Titel hinzugefügt zu werden pflegte. Die bekanntesten und oft schlechthin mit D. bezeichneten sind die D. legibus scribendis, eine infolge des Antrags des Tribuns Terentilius Arsa zur Abfassung von Gesetzen für das Jahr 451 v. Chr. erwählte und mit der höchsten obrigkeitlichen Gewalt bekleidete Behörde. Die von diesen D. im ersten Jahr gesammelten und redigierten, auf 10 ehernen Tafeln eingegrabenen Gesetze erschienen indes nicht ausreichend, und so wurden für das Jahr 450 wieder D. gewählt, die noch zwei Gesetztafeln hinzufügten und ihr Amt verfassungswidrig auch 449 fortführten, bis (nach der gewöhnlichen Überlieferung) ihr Übermut u. namentlich der Frevel, den ihr Haupt Appius Claudius (s. Claudius 2) an Virginia versuchte, ihre Auflösung und die Wiedereinsetzung der alten Magistrate, die unter ihnen zurückgetreten waren, zur Folge hatte. Über die Gesetze der D. s. Zwölftafelgesetz. Ferner sind zu nennen die D. sacrorum oder sacris faciundis, ein Priesterkollegium, dazu bestimmt, die Sibyllinischen Bücher einzusehen und auszulegen; die D. litibus (oder mit der alten Form stlitibus) judicandis, ein uraltes Kollegium von Richtern, die über Freiheits- und Bürgerrechtsangelegenheiten zu richten hatten und seit Augustus den Zentumviralgerichtshöfen präsidierten. Je nach Bedürfnis wurden auch außerordentliche Kollegien von Zehnmännern eingesetzt, die sich nach Erfüllung ihrer Aufgabe wieder auflösten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 855.
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