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Bundesgenossen

[600] Bundesgenossen, im allgemeinen diejenigen, die zur Erreichung irgend eines Zweckes sich zu gegenseitiger Unterstützung vereinigen; dann solche Völker, Staaten oder Fürsten, die sich zu gegenseitigem Schutz in Kriegsgefahren oder zu gegenseitiger Unterstützung für Kriegsunternehmungen vereinigt haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 600.
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