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Artilleriedepot

[830] Artilleriedepot, Behörde zur Verwaltung der Bestände an Waffen und Munition für alle Truppen, soweit sich dieselben nicht in deren Händen oder Verwaltung befinden, sowie des sonstigen Artilleriematerials. Dem Depotvorstand (in Festungen Artillerieoffizier vom Platz) ist ein Zeugoffizier als administratives Mitglied überwiesen. A. heißt auch das Gebäude, in dem die Behörde ihren Sitz hat; derselben sind Zeug- und Feuerwerksoffiziere zur Verwaltung der Bestände zugeteilt. Zu jedem A. (in Österreich Artilleriezeugsdepot) gehört ein Laboratorium (s. d.). Artillerierevisionskommissionen bestehen aus dem Depotvorstand und einem oder mehreren Artillerie- oder Feuerwerksoffizieren. S. auch den folgenden Artikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 830.
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