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Abendschulen

[27] Abendschulen, Schulen, worin junge, tagüber beschäftigte Leute abends Nachhilfe zur Fortbildung erhalten. Als alleinige unterrichtliche Versorgung solcher Kinder, die den Tag über in Fabriken arbeiten, ist die Abendschule durch die deutsche Reichsgewerbeordnung vom 17. Juli 1878 (§ 135, Absatz 2) ausgeschlossen. Dagegen tritt die Fortbildungsschule (s. d.) leider noch vielfach als Abendschule (oder Sonntagsschule) auf. Nur in einzelnen Ländern (z. B. Baden: Gesetz vom 18. Febr. 1874) ist die Benutzung der Abendstunden auch für diesen Zweck nicht gestattet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 27.
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