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Nachdruck

[357] Nachdruck (franz. Contrefaçon), die unbefugte Vervielfältigung eines Schriftwerkes, an dem ein Urheberrecht besteht (vgl. § 15 des Urhebergesetzes und § 2 des Vertragsrechtsgesetzes); im weitern Sinne jede Verletzung des Urheberrechts, so daß außer dem eigentlichen N. auch die Nachbildung von Kunstwerken und Photographien, die Verbreitung der nachgedruckten Exemplare sowie die unbefugte Ausführung von dramatischen und musikalischen Werken nicht selten als N. bezeichnet werden (s. Urheberrecht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 357.
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