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Mucĭus

[207] Mucĭus, röm. plebejisches Geschlecht, berühmt geworden durch die Sage von Gajus M. Als nämlich 507 der Etruskerkönig Porsena Rom bedrängte, faßte M. den Entschluß, durch die Ermordung des Königs die Vaterstadt zu befreien, erstach aber aus Irrtum einen Schreiber. Vor den König gebracht und mit Folter und Tod bedroht, streckte er zum Zeichen, daß ihn das nicht schrecke, seine rechte Hand in das Feuer eines nahen Altars und ließ sie unbewegten Gesichts verbrennen, worauf ihn Porsena aus Bewunderung seines Heldenmuts ungestraft entließ und, durch seine Vorspiegelung geschreckt, daß sich 300 römische Jünglinge gegen des Königs Leben verschworen hätten, Frieden mit Rom schloß. Von dem Verlust der rechten Hand erhielt er den Beinamen Scävola, d.h. Linkhand. – In der Geschichte tritt das Geschlecht erst gegen das Ende des 3. Jahrh. v. Chr. auf und zeichnet sich namentlich durch tüchtige Rechtsgelehrte aus; von diesen sind folgende hervorzuheben: 1) Publius M. Scävola, Konsul 133 und als solcher Gönner des Tiberius Gracchus, dessen Sache er jedoch nach seiner Ermordung verließ, und seitdem auch Pontifex maximus, der Begründer des Ruhmes der Rechtsgelehrsamkeit in seiner Familie. – 2) Quintus M. Scävola, Vetter des vorigen und, weil er diese Priesterwürde bekleidete, gewöhnlich Augur zubenannt, Konsul 117, der juristische Lehrer Ciceros. – 3) Q. M. Scävola, Sohn von M. 1), von dem vorigen durch den Namen seines Vaters und durch die Bezeichnung als Pontifex maximus unterschieden, war 95 Konsul und wurde nach einem in strenger Rechtlichkeit und Lauterkeit verbrachten Leben in dem Bürgerkrieg zwischen Sulla und Marius 82 auf Befehl des jüngern Marius ermordet. Er war gründlich und vielseitig gebildet, stand auch als Redner in Ansehen, hat sich aber namentlich dadurch einen Namen gemacht, daß er zuerst das bürgerliche Recht in ein System brachte; sein 18 Bücher umfassendes Werk ist die Grundlage für die spätern Bearbeitungen des bürgerlichen Rechts geworden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 207.
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