[686] Feldmark. Das Wort Mark war ursprünglich gleichbedeutend mit Grenze. Feldmark, Markung, Gemarkung ist das abgegrenzte Gebiet, der ganze Besitz an Grund und Boden einer territorial begrenzten rechtlichen Persönlichkeit; eine Körperschaft, ein einzelner, eine Gemeinde, der Staat kann Eigentümer einer Gemarkung sein. Oertlich gilt hierfür auch das Wort »Bann«, d.i. Bezirk, innerhalb dessen der Betreffende das Bannrecht, das Recht der Handhabung der Polizei, der Steuererhebung u.s.w. hat.
Literatur: [1] Maurer, Geschichte der Markenverfassung Deutschlands, Erlangen 1856. [2] Thudichum, Die Gau- und Markenverfassung in Deutschland, Gießen 1860. [3] Roscher, System der Volkswirtschaft, 3. Bd. [4] Meitzen, in Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 3, Jena 1899, unter dem Stichwort »Feldgemeinschaft«.
Lubberger.