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Dolus

[152] Dolus (lat. dolus) heißt der widerrechtliche Wille, das wissentlich rechtswidrige Handeln im Gegensatz zur Fahrlässigkeit. Man unterscheidet noch praemeditatio, absichtliche, und dolus impetus, im Affekt geschehene Tat. Jene bedingt bei der Tötung eines Menschen den Mord, dieses den Totschlag. Siehe culpos.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 152.
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