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Staatsschatz

[300] Staatsschatz, soviel als Staatskasse; auch eine von dem Staate für gewisse Ereignisse, namentlich Krieg, hinterlegte Summe, jetzt als unzweckmäßig erkannt, weil dieselbe unproductiv daliegt und wenn der Krieg eintritt, doch nie zureicht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 300.
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