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Propst

[625] Propst, aus dem lat. praepositus, der Vorgesetzte, bezeichnet 1) an einer Kathedrale den ersten Würdeträger nach dem Bischofe (Dom-P.); 2) den ersten Vorstand eines Collegiatstifts; 3) in den Klöstern einiger Orden den zweiten Vorsteher; 4) hie u. da soviel als Kirchenpfleger; 5) in einigen protest. Ländern den Pastor einer Hauptkirche.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 625.
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