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Prior [1]

[616] Prior, Priorin, die Vorsteher eines Manns- oder Frauenklosters, entweder der erste Vorsteher oder als zweiter dem Abte, der Aebtissin beigegeben. – P. at, die Würde eines P.s oder einer P. in; bei den Johannitern ein Provinzialbezirk, der wieder in Balleien eingetheilt wurde; Groß-P., in den geistlichen Ritterorden der nächste nach dem Großmeister.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 616.
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