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Gleichheit

[395] Gleichheit ist ein Begriff, der aus dem beziehend-vergleichenden Denken entspringt und die identische Reaction des Ich auf zwei numerisch verschiedene Inhalte des Bewußtseins bezeichnet. Gleichheit ist absolute Ähnlichkeit, Ununterschiedenheit bezüglich der Qualität oder Quantität. – LEIBNIZ: »Eadem sunt, quorum unum potest substitui alteri salva veritate« (Gerh. VII, 228). CHR., WOLF bestimmt: »Aequalia sunt, quae salva quantitate substituti sibi mutuo possunt« (Ontolog. § 439). Nach ULRICI ist Gleichheit »relative Identität« (Log. S. 137), nach STEINTHAL ebenfalls (Einl. in d. Psychol. S. 125), nach LIPPS »partielle Identität« (Gr. d. Log. S. 103). B. ERDMANN: »Der Inhalt zweier Gegenstände... ist der gleiche, sofern Bestimmungen, die ich dem einen vorgestellt werden, auch in dem andern Gesetzt sind« (Log. I, 265). Der »Grundsatz der logischen Gleichheit« ist: »Ein Gegenstand kann von einem anderen nur ausgesagt werden, sofern sein Inhalt dem Inhalt des ersteren eingeordnet werden kann« (l.c. S. 266). Nach OSTWALD setzen wir zwei Dinge gleich, »wenn das eine bei irgend einer bestimmten Operation für das andere gesetzt werden kann, ohne daß etwas anderes entsteht« (Vorles. üb. Naturphilos.2, S. 114). Es kann keine absolute Gleichheit geben (l.c. S. 115; vgl. Identitatis indiscernibilium principium). Vgl. Identität.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 395.
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