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Assekuranz

[331] Assekuranz nennt man einen Vertrag, nach welchem ein Theil durch Zahlung einer gewissen Summe sein Eigenthum zu sichern sucht, während der andere sich zum Ersatz jedes unverschuldeten Verlustes an demselben verbindlich macht. Siehe Lebens-, Waaren- und Feuerversicherung.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 331.
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