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Stapel

[753] Stapel, auf einer Schiffswerft die Reihe Klötze (Stapelklötze), auf die der Kiel eines neu zu erbauenden Schiffs zu liegen kommt, um es von da ins Wasser zu lassen (vom S. laufen lassen). Stapelplatz, Stapelstadt, Hafen oder Stadt mit Niederlage für abzuladende und weiterzuführende Waren; in Schweden Seestadt, die das Recht hat, auf eigenen Schiffen Waren ein- und auszuführen. Stapelartikel, Waren, die den Hauptumsatz eines Ortes bilden. Stapelrecht, ehedem Vorrecht gewisser Orte, keine Waren durch- oder vorbeiführen zu lassen, bevor sie am Orte selbst feilgeboten worden. – S., im Wollhandel das Vlies, der Faden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 753.
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