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Kriminalístik

[1023] Kriminalístik, die Lehre von den Realien des Strafrechts; sie erforscht, wie die Verbrechen begangen werden, welche Motive gewirkt haben, welche Zwecke erreicht werden sollten. – Vgl. Groß (1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.
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