[661]Generaloberst, im 16. und 17. Jahrh. Feldoberst, Titel des Führers größerer Heere; jetzt Dienstgrad im deutschen Heere (meist im Range des Generalfeldmarschalls).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.