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Destillation

Chemie. I.
Chemie. I.

[413] Destillation (lat.), Abdestillieren, Abziehen, chem. Verfahren, bei dem unzersetzt flüchtige Körper in geeigneten Apparaten (Retorten oder Destillationsblasen von Glas oder Metall) durch direkte Feuerung oder mittels Wasserdampfes in Dampf verwandelt und die Dämpfe in der Vorlage oder durch eine vor dieser eingeschaltete besondere, meist durch die Wasserleitung gespeiste Kühlvorrichtung (z.B. den Liebigschen Kühler [Tafel: Chemie I, 11]) wieder verdichtet werden, um flüchtige Stoffe von nichtflüchtigen zu trennen (einfache D.) oder Gemische von flüchtigen Stoffen verschiedenen Siedepunktes zu scheiden, wobei die bei verschiedenen Temperaturen übergehenden Anteile für sich aufgefangen werden (fraktionierte oder gebrochene D.). Die bei Gemischen von nicht sehr verschiedenem Siedepunkt nötige wiederholte D. heißt Rektifikation; findet die wiederholte Auskochung des Destillats in einem Aufsatz des Destillationsapparates selber statt, so bezeichnet man das als Dephlegmation, den Destillationsaufsatz als Dephlegmator. Trockne D., das Erhitzen trockner Körper (Steinkohlen, Holz, Knochen u. dgl.) in Destillationsapparaten, um die flüchtigen Zersetzungsprodukte (Leuchtgas und andere Gase) oder den Rückstand (Koks, Holz-, Knochenkohle) zu gewinnen. – D., im gewöhnlichen Leben die Bereitung weingeistiger Extrakte von Pflanzenstoffen, daher soviel wie Spirituosenfabrik und -handlung (Destille); Destillateur (spr. -töhr), Verfertiger gebrannter Wasser, Likörfabrikant.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 413.
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