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Börse

[244] Börse (frz. Bourse, engl. Exchange), der Ort, wo sich Kaufleute zum Abschluß von Geschäften bes. in Wechseln, [244] Wertpapieren (Fonds- oder Effekten-B.), aber auch in Waren (Produkten-B.: Getreide-, Garn-, Steinkohlen-B. u.a.) regelmäßig versammeln; dann diese Versammlungen selbst. Die Börsengeschäfte sind nach der Art ihrer Realisierung teils Kassageschäfte (Kontantgeschäfte), d.i. Kaufgeschäfte, bei welchen die Erfüllung sofort zu geschehen hat, teils Zeit- und Lieferungsgeschäfte (s.d.), von denen die Differenzgeschäfte (s.d.) eine gefährliche, die Prämiengeschäfte (s.d.) eine weniger gefährliche Ausartung sind. Um den Hauptzweck der B., die Ausgleichung von Angebot und Nachfrage, mit möglichst geringem Aufwand von Mühe und Kosten zu erreichen, ist ihr Verkehr geregelt durch Börsenordnungen, deren Befolgung die Börsenkommissare oder Börsenältesten überwachen; in Österreich-Ungarn Gesetz vom 1. April 1875; im Deutschen Reich Börsengesetz vom 22. Juni 1896, abgeändert durch Art. 14 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897; den Verkehr vermitteln die Makler, in Frankreich Börsenagenten, die auch (oder die Börsenkommissare) den Börsenzettel (Kurszettel) feststellen. Durch die enge Begrenzung der Börsenzeit (meist die Mittagsstunden) sind andere, meist verbotene börsenmäßige Zusammenkünfte, Abend-, Sonntags- und Winkel-B., hervorgerufen worden. – Vgl. Schweitzer (2. Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 244-245.
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