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Autonomie

[130] Autonomīe (grch.), Selbstgesetzgebung, das Recht einzelner Kreise der bürgerlichen Gesellschaft, bes. des hohen Adels und der Gemeinden, sich innerhalb eines bestimmten Bereichs selbst ihre Gesetze zu geben und ihre öffentlichen Angelegenheiten zu verwalten. Autonōm, nach eigenen Gesetzen lebend, durch eigene Gesetzgebung geordnet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 130.
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