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Nutzpflanzen

Nutzpflanzen. I.
Nutzpflanzen. I.
Nutzpflanzen. II.
Nutzpflanzen. II.

[292] Nutzpflanzen, Pflanzen, die für die Bedürfnisse des Menschen brauchbare Produkte liefern, entweder schon im wilden Zustande, oder angebaut (Kulturpflanzen: Feldfrüchte, Obstbäume, Forstkulturpflanzen, Gartenpflanzen etc.). Nach Art der Verwendung ihrer Erzeugnisse unterscheidet man: Nahrungspflanzen (Getreide, Obst, Küchengewächse), Getränke (Kaffee, Kakao, Tee, geistige Getränke etc.) und Genußmittel liefernde Pflanzen (Gewürzpflanzen, Tabak), Futterpflanzen (Futterkräuter, -gräser etc.), technisch nutzbare Pflanzen (Gespinstpflanzen, Ölpflanzen, Färbe-, Gerbepflanzen, Holz, Kork, Stärke, Zucker, Gummi etc. liefernde), Arzneipflanzen (Süßholz, Mandeln, zahlreiche Teepflanzen, fieberwidrig wirkende, narkotische, harntreibende etc.), die zum Teil Giftpflanzen sind. [Tafeln: Nutzpflanzen I u. II; Karten der einzelnen Erdteile und Länder].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 292.
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