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Versicherung

[597] Versicherung oder Assecuranz ist ein Vertrag, in welchem der eine Theil dem andern sich verpflichtet, ihn im Falle eines gewissen möglicherweise eintretenden Verlustes dafür mit einem bestimmten Werthe zu entschädigen. Diese Verpflichtung wird von dem Versicherungsübernehmer oder Assecurateur entweder um einen festgesetzten Preis, Prämie genannt, oder auf Gegenseitigkeit, d.h. mit dem Beding übernommen, daß der andere Theil ihm ebenfalls für einen etwa eintretenden Unglücksfall eine bestimmte Schadloshaltung gewährt. Das über einen solchen Vertrag oder eine Versicherung vom Assecurateur den Versichernden ausgestellte Document heißt Polizza. Vereine von Personen, welche ein großes Capital, meist auf Actien (s.d.), als Sicherheit für darauf zu übernehmende Versicherungen zusammenbringen, bilden Assecuranz- oder Versicherungsgesellschaften. Sie sind Prämiengesellschaften, wenn sie gegen eine voraus zu bezahlende bestimmte Prämie versichern, während auf Gegenseitigkeit begründete entweder die Schadloshaltung für einzelne ihrer Mitglieder betreffende Nachtheile unter sich aufbringen oder ebenfalls Prämien voraus erheben, allein den davon nach Vergütung der vorkommenden Schäden bleibenden Überschuß den Mitgliedern zurückerstatten, daher diese Prämien keine festen, sondern unbestimmte sind. Auf Gegenseitigkeit im ausgedehntesten Sinne sind die meisten, Landesbrandkassen genannten Feuerversicherungen (s.d.) basirt. Außerdem gibt es Hagelversicherungen (s. Hagel), Lebensversicherungen (s.d.), See- und Stromversicherungen, welche Güter gegen den Verlust und Schaden auf dem Wasser versichern, und Viehversicherungen. Die ältesten sind die Seeversicherungen, welche in Spanien schon im 12. Jahrh. vorkommen. Auch in England sind sie längst eingeführt, wurden aber bis vor etwa 100 Jahren nur von Privatpersonen übernommen. In London ist namentlich Lloyd's Kaffeehaus neben der Börse von jeher als Hauptversammlungsort der vornehmsten Kaufleute, Mäkler und Assecurateurs berühmt und alle bemerkenswerthen Vorfälle zur See und wichtigern Nachrichten aus der Handelswelt werden hier am schnellsten bekannt; auch ist die ganze Einrichtung von Lloyds unter demselben Namen in Paris und in Triest nachgebildet worden. In Deutschland werden die zahlreichsten Seeversicherungen zu Hamburg gemacht. Die Versicherungsgesellschaften für die Flußschiffahrt sind gewöhnlich auf einzelne Ströme beschränkt. – Rückversicherung wird es genannt, wenn ein Versicherer oder eine Versicherungsgesellschaft für einen Theil der von ihr übernommenen Gefahr bei einer andern Versicherungsanstalt zu eigner Deckung eine Versicherung nimmt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 597.
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