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Vergiftung

[588] Vergiftung. Man versteht darunter die schädliche Einwirkung von Gift (s.d.), welches zufällig oder absichtlich, innerlich oder äußerlich mit dem Körper lebender Wesen und vornehmlich der Menschen in Berührung gekommen ist. Oft sind Unwissenheit und Unvorsichtigkeit Veranlassung, wie beim Genusse giftiger Pflanzen (s. Belladonna, Bilsenkraut, Schierling, Fliegenpilz und Giftpflanzen) und wenn Speisen, besonders saure in kupfernen Gefäßen bereitet oder gar aufbewahrt (s. Kupfer), oder Säuren in mit Bleiglasur versehene irdene, oder mit zu viel Blei versetzte Zinngeschirre gebracht werden, oder wenn bei unschädlichen Stoffen ihnen äußerlich ähnliche Gifte, wie z.B. Arsenik, an Jedermann zugänglichen Orten und ohne warnende Aufschrift verwahrt werden. Wer Jemand vorsätzlich Gift beibringt, um ihn um Gesundheit oder gar ums Leben zu bringen, macht sich der Giftmischerei und des Giftmords schuldig, welcher schon nach den ältesten deutschen Rechten und Gewohnheiten härter als gewöhnlicher Mord bestraft wurde. Die Selbstvergiftung war eine im Alterthume oft zuerkannte Todesstrafe, die z.B. Sokrates (s.d.) auch leiden mußte.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 588.
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