[go: up one dir, main page]

Privat

[577] Privat bedeutet etwas dem Öffentlichen und Gemeinsamen Entgegengesetztes, und wird bald auf das Haus und Besitzthum, bald auf die Persönlichkeit von Jemand näher bezogen. So ist ein Privatmann, wer mit keinem öffentlichen, Staats-, Kirchen-, Schul-oder städtischen Amte bekleidet ist, und die Privaterziehung (im Hause) ist der in öffentlichen Schulen entgegengesetzt. Eine Privataudienz wird es genannt, wenn eine hochgestellte und namentlich fürstliche Person Jemandem außer der gewöhnlichen Zeit eine Unterredung gewährt; als Privatmittheilungen bezeichnen oft amtliche Zeitschriften und Staatszeitungen diejenigen ihrer Nachrichten, welche nicht aus andern öffentlichen Blättern entnommen und auch keine sogenannten officiellen und amtlichen sind. Unter dem Privatvermögen fürstlicher Personen wird Das verstanden, was sie außer dem ihnen vom Staate als Civilliste, Apanage und sonst zur Benutzung Gewährten besitzen; auch vom Privatvermögen der Theilhaber eines größern Handelshauses ist zuweilen die Rede und wird damit Das gemeint, was sie außer dem Capital besitzen, welches sie zu dem Betriebscapital der Handlung zugeschossen haben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 577.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: