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Landschaft

[697] Landschaft bezeichnet ursprünglich eine Landesabtheilung oder auch eine Gegend, insofern sie sich dem Auge als ein Ganzes darbietet (daher Landschaftsmalerei, s. Malerei); dann aber die Gesammtheit der Landstände. (S. Stände.) Auch werden wol die landschaftlichen Creditvereine (s. Credit) mit diesem Worte bezeichnet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 697.
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