[1699] Das Zeughaus, des -es, plur. die -häuser. 1. Überhaupt, ein jedes Gebäude, in welchem Geräthschaften, oder Werkzeuge einer gewissen Art in Menge verwahret werden. So heißen in den Seestädten die Vorrathshäuser, worin die zum Bau und zur Ausrüstung der Schiffe nothwendigen Geräthschaften aufbehalten werden, Zeughäuser. In dem Jagdwesen ist Zeughaus dasjenige Gebäude, worin der Jagdzeug verwahret wird, wo es auch der Zeugstadel heißt. 2. In engerer Bedeutung ist es ein Gebäude, worin das Geschütz und andere Kriegesgeräthschaften aufbewahret werden. 3. Bey den Papiermachern ist es ein Zimmer, in welchem der halbe Zeug so lange verwahret wird, bis man ihn in dem Holländer zu ganzem Zeuge macht.