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Lehen

[1973] Lehen, zusammen gezogen Lehn, ein Wort, welches in einem doppelten Geschlechte gebraucht wird.

I. In dem sächlichen Geschlechte das Lehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Im weitesten Verstande, ein jedes Ding, welches einem andern geliehen oder gelehnet wird, wo es von geliehenen oder entliehenen Geldsummen nur in den zusammen gesetzten Darlehn und Anlehn gebraucht wird. 2) In engerer Bedeutung, eine jede Sache, ein Recht, ein Vorzug, dessen Nießbrauch von dem Eigenthümer einem andern unter gewissen Bedingungen, unter dem ausdrücklichen Nahmen eines Lehens, und mit gewissen Feyerlichkeiten übertragen wird. Das Pfarrlehen, die als ein Lehen einem andern übergebene Pfarre. Das Gnadenlehen, gewisse in Gestalt eines Lehens einem andern übertragene Gefälle, Jahrgelder u.s.f. Das Kellerlehen, wenn es in einem Genusse aus dem herrschaftlichen Keller bestehet. 3) In noch engerer Bedeutung, ein Grundstück, dessen Nießbrauch, einem andern unter gewissen Bedingungen und mit gewissen Feyerlichkeiten übertragen wird; ein Lehngut. Ein adeliges oder Ritterlehen, welches adelige Freyheiten hat, und von dem Besitzer durch Ritterdienste verdienet wird, zum Unterschiede von einem Bürger- oder Bauerlehen, welches diese Vorrechte nicht hat, und statt der Ritterdienste zu gewissen Abgaben verpflichtet ist, daher es auch ein Beutellehen genannt wird. Ein Mannlehen, worin allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben. Ein Weiberlehen, Schleyerlehen oder Kunkellehen, welches auf die Weiber erbet. Ein Erblehen, welches Mann- und Weiberlehen zugleich ist. Das Schupflehen, in Schwaben, ein Bauergut, welches nur auf Lebenszeit besessen wird. Ein Zinslehen, wovon ein gewisser Zins entrichtet wird. In einigen Gegenden führen alle Zinsgüter oder Erbzinsgüter den Nahmen der Lehen. Der Lehensherr ziehet das Lehen ein, wenn er es selbst nutzet, oder auch es dem gegenwärtigen Besitzer nimmt. Das Lehen verdienen, die Bedingungen erfüllen, unter welchen man es bekommen hat. Das Lehen verwirken, einen Fehler begehen, welcher den Verlust des Lehens nach sich ziehet. Das Lehen muthen, an einigen Orten sinnen,[1973] um die Belehnung feyerlich ansuchen. Einem ein Lehen reichen. Ein Lehen von jemanden haben, tragen. Ein Gut von jemanden zu Lehen tragen, als ein Lehen von ihm haben. Von jemanden zu Lehen rühren, ihn für seinen Eigenthums- oder Lehensherren erkennen. Einem etwas zu Lehen geben, als ein Lehen. Im Bergbaue wird alles dasjenige, was jemanden an Fundgruben und Maßen auf eine feyerliche Art übertragen wird, ein Lehen genannt. In engerm Verstande ist das Lehen daselbst ein Flächenmaß, ein Stück Feldes zu bezeichnen, welches 7 Lachter lang und eben so viele breit ist. Zwey Lehen machen alsdann ein Wehr. 4) Im engsten Verstande werden die adeligen Lehen oder Ritterlehen, deren Besitzer zu Ritterdiensten verpflichtet sind, nur schlechthin Lehen, von einigen auch wohl rechte Lehen genannt.

II. Im weiblichen Geschlechte, die Lehen, plur. inus. 1) Das Verhältniß einer Sache, vermittelst dessen ihr Nießbrauch einem andern unter gewissen Bedingungen zustehet, das daraus für den Besitzer erwachsende Recht, und dessen Ertheilung. Die Lehen empfangen, belehnet werden. Um die Lehen ansuchen, um die Belehnung. Einem die Lehen reichen. Bey jemanden zu Lehen gehen, dessen Lehensmann oder Vasall seyn, die Lehen in vorkommenden Fällen bey ihm empfangen müssen. 2) Das Lehengeld, die Lehenwaare, S. diese Wörter. Die Lehen entrichten. S. auch Annehmelehen, Kauflehen, Erbelehen, Sterbelehen.

Anm. Lehen ist, wie aus der ersten Bedeutung erhellet, ein sehr allgemeines Wort. Es wird aber am häufigsten nur in den Fällen gebraucht, wo dieser Nahme einmahl ausdrücklich hergebracht ist, und wo die Ertheilung des Rechtes des Nießbrauches mit gewissen angenommenen Feyerlichkeiten geschiehet. Im gemeinen Leben wird es so wohl für sich allein, als in den folgenden Zusammensetzungen, sehr häufig in Lehn zusammen gezogen, und alsdann im Plural von einigen, aber irrig, die Lehne gemacht. In vielen der folgenden Zusammensetzungen ist so wohl Lehen- oder Lehn- als auch Lehens- oder Lehns- üblich.

Dieses Wort kommt im Deutschen in der heutigen Bedeutung, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter vielleicht am ersten vor, wo es Len lautet. Im Nieders. heißt es Leen, im Longobard. Lanne, Laune, im Schwed. Lån, im Dän. Län, im Böhmischen Lehno. Es stammet unstreitig von dem Zeitworte leihen, ehedem lehen, so fern es ehedem geben überhaupt bedeutete, und dem damit verwandten Lohn ab. Die Lehen waren bey dem ehemahligen Mangel an barem Gelde, und Überfluß an unbesessenen Grundstücken, doch nichts anders als Belohnungen geleisteter oder versprochener Dienste. Im Schwed. bedeutet daher auch Lån ein jedes Geschenk. Ihre beweiset sehr einleuchtend, daß das mittlere Lat. gleich bedeutende Feudum, über dessen Abstammung bisher so viel geträumet worden, auf ähnliche Art von dem noch im Schwed. üblichen veita, weta, geben, abstamme, Angels. witan, welches mit dem verwandten Zischlaute noch in unserm erweisen übrig ist, und im Schwed. gleichfalls belehnen bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1973-1974.
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