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König (1), der

[1701] 1. Der König, des -es, plur. die -e, in der Metallurgie, ein jedes Metall oder metallisches Wesen, welches sich bey einem[1701] geschmelzten Körper in dem Tiegel auf den Boden setzet, oder bey dem Abtreiben in demselben zurück bleibet; Regulus. Der Bleykönig, das nach dem Schmelzen zurück gebliebene, folglich reine und von allen unmetallischen Erden befreyete Bley. Der Silberkönig, das auf solche Art gereinigte Silber. Vermuthlich wird um eben dieser Ursache willen in den Münzen ein dickes Stück gegossenen Silbers der König genannt. In den Schmelzhütten heißt bey dem Schmelzen des Schwarzkupfers das unterste Stück im Herde nach abgehobenen obern Scheiben, der König. In engerer Bedeutung führen die Halbmetalle, welche keinen eigenen Nahmen haben, den Nahmen der Könige. Der Kobaltkönig, welcher auch Kobaltspeise genannt wird, dasjenige weißglänzende spröde Halbmetall, welches nach Schmelzung des Kobaltes zurück bleibt. Der Arsenikkönig, das metallische Wesen, welches man aus Schmelzung des Arseniks mit einem brennbaren Wesen erhält. Der Spießglaskönig, ein weißes, sprödes und strengflüssiges Halbmetall, welches aus dem Spießglase erhalten wird.

Anm. Da die Schmelztiegel schon von den ältesten Zeiten her kegelförmig sind, folglich auch der metallische Bodensatz in denselben, wenn er erkaltet, und der Tiegel zerschlagen worden, eben diese Gestalt hat, so ist sehr wahrscheinlich, daß man diesen kegelförmigen Körper einen Conum genannt, welches Latein. Wort von der Unwissenheit nachmahls in König verwandelt, und von einer eben so großen Unwissenheit wieder im Latein. durch Regulus ausgedrucket worden. Wäre indessen erwiesen, daß diese Benennung des metallischen Bodensatzes von den Alchymisten herrühre, so würde man sich nicht wundern dürfen, warum sie denselben im Lat. Regulus, und im Deutschen König genannt, da sie in geheimnißvollen und seltsamen Benennungen von je her sehr fruchtbar gewesen sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1701-1702.
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