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Gefallen

[471] Gefallen, verb. irreg. neutr. (S. Fallen,) welches das Hülfswort haben erfordert, als gut, den Umständen gemäß empfunden werden, diese Empfindung, welche ein geringerer Grad des Vergnügens ist, erwecken. Es gefällt ihm hier sehr wohl. Der Aufenthalt an diesem Orte gefällt mir sehr. Das will mir nicht gefallen. Das hat mir an ihm nicht gefallen wollen. Diese Aufführung gefällt mir gar nicht von ihnen, Gell. Wer weiß auch, ob ich ihm gefalle, ebend. Der Endzweck der schönen Künste ist, zu gefallen. Wenige Leute haben die Gabe, in einem langen Umgange zu gefallen. Von Person hat sie mir gefallen. Wir nennen alle Gegenstände schön, die der Einbildungskraft oder dem Verstande unmittelbar gefallen, Sulz. Das kleine Mädchen, das zu gefallen sucht, folgt einem natürlichen Triebe, den man nicht genug ausbilden kann.


Schön, edel, mild, zu stolz durch Künste zu gefallen,

Und doch von Hochmuth fern gefällt der Jüngling allen,

Weiße.


Sich etwas gefallen lassen, seinen Beyfall dazu geben, sich demselben nicht widersetzen. Ich lasse mir alles gefallen. Ich lasse mir die Wahl meines Mündels sehr wohl gefallen, Gell. Ich bitte, daß sie sich es bey uns gefallen lassen, daß sie mit Beyfall, mit Zufriedenheit bey uns verharren. Also wollen sie sich gefallen lassen und noch ein Jahr bey uns bleiben? Wie es ihnen gefällt, gut dünkt. Kommen sie, wenn es ihnen gefällt. Nun das gefällt mir! ein ironischer Ausdruck einer mit Unwillen begleiteten Verwunderung.

Anm. Bey dem Notker bedeutet kevallen sich schicken, convenire, welches die eigentliche Bedeutung dieses Wortes zu seyn scheinet. Das einfache fallen hatte ehedem mit gefallen einerley Bedeutung, wie unter andern auch aus dem Worte Mißfallen erhellet, und das Dän. falden und Schwed. falla hat selbige noch, daher Ihre es auch zu dem Griech. φιλειν rechnet. Im Nieders. ist statt dessen auch liken, bey den alten Franken licon und lichan, Engl. to like, ingleichen mönten, üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 471.
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