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Ist „Sozialtourismus“ ein Unwort?

Das aktuelle Unwort des Jahres 2013 lautet „Sozialtourismus“. Hat dieses Wort seinen Titel zu Recht erhalten? Die knappe Antwort lautet: Ja.

Im Kontext der Europäischen Union suggeriert das Wort Sozialtourismus sprachlich zunächst einmal, dass es EU-Bürger gibt, die sich auf den Weg in andere Mitgliedsländer machen, um dort – solange man sie lässt – Sozialleistungen in größerem Umfang einzustreichen, ohne selbst einen Beitrag jenseits ihrer Reisekosten geleistet zu haben. Unterschwellig wird dabei die Assoziation der „sozialen Hängematte“, in der es sich der vermeintliche Sozialtourist an seinem „Urlaubsort“ gemütlich macht, geweckt.

Mit der Realität hat diese Sichtweise allerdings wenig zu tun. Das Wort Tourismus ist lediglich ein anderer Begriff für das Reisen, also zeitlich befristete Fahrten zu entfernten Orten. Eine Urlaubsreise, um Sozialleistungen abzugreifen, erscheint angesichts der Rechtslage innerhalb der EU jedoch widersinnig. Ein rumänischer oder bulgarischer Arbeitnehmer (um diese beiden Nationalitäten dreht sich die aktuelle politische Debatte) ist in den ersten drei Monate seines Aufenthalts nicht berechtigt, Sozialleistungen zu empfangen und dies obwohl er sofort zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zu den Sozialkassen herangezogen wird. Lediglich das Kindergeld wird vom ersten Tag an ausgezahlt. Erst ab dem vierten Aufenthaltsmonat gelten die gleichen Regelungen wie für die Staatsbürger des Ziellandes, also beispielsweise Deutschland.

Bei zuwandernden EU-Bürgern, die keinen Arbeitsplatz haben, ist die rechtliche Lage noch nicht abschließend geklärt, was manchen Politiker vor dem Hintergrund der anstehenden Europa-Wahl zu alarmieren scheint. Bisher sind sich deutsche Gerichte nicht immer einig, ob arbeitslosen Bürgern anderer EU-Länder in Deutschland Sozialleistungen zustehen. Auch aus der EU-Kommission sind hierzu keine eindeutigen Signale zu vernehmen. Tendenziell scheint es darauf hinzulaufen, dass es keine Pauschalregelung gibt, sondern Einzelfallprüfungen vorzunehmen sind, wenn Sozialleistungen von arbeitslosen EU-Bürgern beantragt werden.

Während diese rechtliche Unsicherheit manchen deutschen Politiker in Aufregung versetzt, gibt es aus Sicht der ökonomischen Migrationsforschung wenig Anlass für Sorgen. Dieselbe rechtliche Unsicherheit macht Deutschland nämlich aus Sicht eines potenziellen Antragstellers wenig attraktiv. In der Abwägung von erwarteten Kosten und Nutzen der Migration steigen die Kosten durch die Unsicherheit erheblich an. Der Zuwanderer steht vor der Frage, ob er zunächst die nicht geringen Kosten der Reise in das Zielland auf sich nehmen soll, wo ihn dann die Kosten eines langwierigen und im Ergebnis offenen Gerichtsverfahrens erwarten. Mit einem zeitlich befristeten touristischen Aufenthalt im Zielland hätte dies wenig gemein.

Wenn man also präzise (und fair) sein will, dann muss man von Migration sprechen, dem dauerhaften oder zumindest langfristig angelegten Wohnortwechsel von Menschen. Migration hat viele Gründe, die mit der Familie, mit Not oder mit der Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu tun haben können. Natürlich können diese Menschen in ihrem Zielland Pech haben, das sie zum Beziehen von Sozialleistungen berechtigt. Diese Menschen als Sozialtouristen zu bezeichnen, wäre überaus diskriminierend.

Dennoch muss konstatiert werden, dass es nicht nur in der aktuellen politischen Diskussion die Vermutung gibt, dass Migranten zum (längerfristigen) Bezug von Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Auch in der wissenschaftlichen Migrationsliteratur wird die so genannte „Welfare magnet“-Hypothese intensiv diskutiert, also die Vermutung, dass großzügige Sozialstaaten ärmere Zuwanderer wie Magneten anziehen. Ausschließen (und verhindern) lässt sich eine Zuwanderung zwar nicht, aber die zentrale Frage lautet, ob dieser Effekt die Gesamtwirkung von Zuwanderung in ein Land ins Negative zieht. Letztlich handelt sich also um eine Frage, die mit empirischen Mitteln zu klären ist.

Die Migrationsdaten vermitteln dabei nicht den Eindruck, dass der Sozialstaat die bedeutendste Einflussgröße bei der Messung der Wirkung von Zuwanderung auf das Zielland ist. Ausgehend von George Borjas‘ bedeutenden Arbeiten zur Qualifikation von Migranten kamen zahlreiche Autoren (z.B. Grogger und Hanson; Brücker und Defoort; Mayda sowie Docquier, Lowell und Marfouk) immer wieder zu dem Ergebnis, dass Zuwanderer im Durchschnitt deutlich besser qualifiziert sind als ihre zuhause gebliebenen Landsleute. Mit anderen Worten lässt sich festhalten, dass die Migranten eine „positive Selektion“ darstellen.

Hochqualifizierte Migranten machen sich vor allem dann auf den Weg ins Ausland, wenn sie dort steigende Einkommen erwarten können. Hierbei wird auch eine etwas ungleichere Einkommensverteilung im Zielland gerne akzeptiert, bedeutet sie doch, dass eine besonders hohe Rendite auf die eigenen Bildungsinvestitionen erwartet werden kann. Die günstige Einkommenserwartung führt auch dazu, dass sehr hohe Migrationskosten und große Distanzen eher akzeptiert werden. Borjas zeigte beispielsweise in seiner Studie, dass mexikanische Zuwanderer in den USA nach einer Eingewöhnungsphase innerhalb von sieben Jahren den Einkommensrückstand gegenüber den Amerikanern aufgeholt hatten und deren Einkommen danach übertrafen. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Zuwanderer überdurchschnittlich qualifiziert und/oder motiviert waren.

Andererseits wird in der genannten Literatur auch aufgezeigt, dass ausgeprägte Sozialsysteme, zu denen auch das deutsche gehören dürfte, geringqualifizierte Migranten anziehen. Insofern wirkt dem positiven Selektionseffekt, der den Wanderungen innewohnt, ein gegenläufiger negativer Selektionseffekt entgegen, der durch niedrige Migrationskosten und eine geringe räumliche Distanz zwischen den betroffenen Ländern zusätzlich begünstigt wird. Betrachtet man jedoch die Folgen der großen EU-Osterweiterung des Jahres 2004, dann zeigt sich, dass in Ländern wie Großbritannien und Irland, die die Niederlassungsfreiheit auf ihrem Gebiet von Anfang an unbegrenzt gelassen haben, eine insgesamt positive Selektionswirkung. Letztlich überwiegt die Tatsache, dass Migranten – und damit Zuwanderer – jung, flexibel und gut qualifiziert sind. Diese Wirkung lässt sich noch dadurch steigern, dass die Zuwanderungsländer ihre Hochschulsysteme für junge Menschen aus ärmeren Ländern attraktiv machen.

Die aktuelle Stimmungsmache in Deutschland gegen Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien ist daher wohl vor allem einer unheilvollen politischen Gemengelage geschuldet, in der sich krisenbedingte Europa-Skepsis, grundlegende Ressentiments und Ängste gegenüber Zuwanderung sowie politische Interessen vor den anstehenden (Europa-)Wahlen vermischen. Nach den Maßstäben der theoretischen und empirischen Migrationsforschung lässt sie sich nicht rechtfertigen. Die Aufgabe der Politik wäre es unter diesen Bedingungen eigentlich, besonnen Fakten zu präsentieren und die Vor- und Nachteile der Zuwanderung darzustellen, anstatt sich aus wahltaktischen Gründen einer populistischen Rhetorik zwischen „Sozialtourismus“ und „wer betrügt, der fliegt“ (ein weiterer Kandidat für ein Unwort des Jahres!) zu bedienen. Denn über eines sollte man sich klar werden: Eine aufgeheizte Stimmung gegenüber Ausländern macht Deutschland auch für potenzielle Zuwanderer, an denen Deutschland ein großes Interesse haben muss, unattraktiv. Dies wird sich spätestens dann rächen, wenn der demographische Wandel ohne Zuwanderung nicht mehr abgefedert werden kann. Dann wird sich auch herausstellen, dass das diesjährige Unwort des Jahres leider eine treffende Wahl gewesen ist.


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