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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1079
BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00 (https://dejure.org/2000,1079)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2000 - 2 StR 354/00 (https://dejure.org/2000,1079)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2000 - 2 StR 354/00 (https://dejure.org/2000,1079)
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Wiederaufnahme nach Widerruf durch Belastungszeugin

§§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des (später die Aussage verweigernden) Zeugen gegenüber dem Sachverständigen ("Zusatztatsachen") und auch im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 252 StPO; § 373 StPO; § 176 StGB
    Verwertungsverbot; Beweiseinführungsverbot; Sachverständige; Zusatztatsachen; Zeugnisverweigerungsrecht; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Wiederaufnahme (Widerruf der belastenden und vormals konstanten Aussage des vermeintlichen Tatopfers); Manipulationsabsicht

  • lexetius.com

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3, §§ 252, 373

  • DFR

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 252; ; StPO § 373

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerung - Glaubhaftigkeitsprüfung - Zusatztatsachen - Verwertung - Sachverständiger - Wiederaufnahme

  • opinioiuris.de

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3, §§ 252, 373
    Verwertbarkeit der Angaben eines Sachverständigen bei Aussageverweigerung des untersuchten Zeugen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Unverwertbarkeit früherer Angaben bei erstmaliger Zeugnisverweigerung im Wiederaufnahmeverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 189
  • NJW 2001, 528
  • StV 2002, 1
  • Rpfleger 2001, 318
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch den Sachverständigen, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleich gesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).

    Der 4. Strafsenat hat jedoch in seinem bereits genannten späteren Urteil BGHSt 13, 1, in dem er erstmals die Vernehmung des Gutachters über Zusatztatsachen nach der Zeugnisverweigerung des Untersuchten weder als Sachverständiger noch als Zeuge für zulässig erachtete, selbst darauf hingewiesen, daß sich die zugrundeliegenden Fragestellungen unterschieden: In BGHSt 11, 97 sei es um die Frage gegangen, ob die von einem über sein Aussageverweigerungsrecht belehrten Zeugen gegenüber dem Sachverständigen gemachten Angaben auch dann der Begutachtung über seine Glaubwürdigkeit zugrundegelegt werden dürften, wenn der Zeuge nachträglich seine Aussage verweigert.

    Davon sei die in BGHSt 13, 1 entschiedene Frage zu unterscheiden, ob der Sachverständige als solcher oder als Zeuge vom Untersuchten erfahrene Belastungstatsachen unter den gleichen Voraussetzungen in die Hauptverhandlung einführen dürfe.

    Eine Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen zu Zusatztatsachen ist hingegen seit BGHSt 13, 1 in ständiger Rechtsprechung für ausgeschlossen erachtet worden (vgl. oben II 3 a).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    a) Seit der Entscheidung BGHSt 2, 99 ist es ständige Rechtsprechung und einhellige Meinung im Schrifttum, daß § 252 StPO nicht nur ein Verlesungs-, sondern ein Verwertungsverbot enthält, das nach der berechtigten Zeugnisverweigerung auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (vgl. BGHSt 45, 203, 205 m.w.N.).

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch den Sachverständigen, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleich gesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat seit BGHSt 2, 99 daran festgehalten, daß eine Ausnahme von dem Verwertungsverbot des § 252 StPO nur für solche Angaben gerechtfertigt ist, die nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht vor einem R i c h t e r gemacht wurden.

    bb) Im übrigen wird der Umfang des Verwertungsverbots des § 252 StPO aus Sinn und Zweck der Norm und durch eine Abwägung zwischen den gegenläufigen Belangen, einerseits den durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützten Interessen an einer Nichtverwertung, andererseits der für weitestgehende Verwertung sprechenden Pflicht zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren bestimmt (BGHSt 2, 99, 105; 45, 342, 345).

  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    b) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1957 (BGHSt 11, 97) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    Der 4. Strafsenat hat jedoch in seinem bereits genannten späteren Urteil BGHSt 13, 1, in dem er erstmals die Vernehmung des Gutachters über Zusatztatsachen nach der Zeugnisverweigerung des Untersuchten weder als Sachverständiger noch als Zeuge für zulässig erachtete, selbst darauf hingewiesen, daß sich die zugrundeliegenden Fragestellungen unterschieden: In BGHSt 11, 97 sei es um die Frage gegangen, ob die von einem über sein Aussageverweigerungsrecht belehrten Zeugen gegenüber dem Sachverständigen gemachten Angaben auch dann der Begutachtung über seine Glaubwürdigkeit zugrundegelegt werden dürften, wenn der Zeuge nachträglich seine Aussage verweigert.

    Es kann dahinstehen, ob dieser Abgrenzung zu folgen ist oder ob darin nicht vielmehr eine Aufgabe des Hinweises in BGHSt 11, 97 zu sehen ist, denn es ist kaum vorstellbar, daß einem Sachverständigengutachten Tatsachen oder Äußerungen zugrundegelegt werden dürfen, die nicht auch sonst als Verfahrensstoff in die Hauptverhandlung eingeführt werden dürfen.

    Deshalb läßt sich auch mit dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (StV 1995, 564 = NJW 1998, 838 mit krit. Anm. von Wohlers StV 1996, 192, Eisenberg/Kopatsch NStZ 1997, 297, Schmidt-Ricla NJW 1998, 800), der sich auf BGHSt 11, 97 beruft und mit dem das angefochtene Urteil die Verwertbarkeit der Äußerungen N. P. gegenüber der Zeugin J. zu rechtfertigen versucht, die Verwertbarkeit der Angaben zum Tatgeschehen nicht begründen.

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Dieser Grund ist auch nach Einführung der Belehrungspflicht für Polizeibeamte und Staatsanwälte durch § 161 a Abs. 1 und § 163 a Abs. 5 StPO nicht entfallen (BGHSt 45, 342, 345 f.; 36, 384, 386; 21, 218, 219).

    bb) Im übrigen wird der Umfang des Verwertungsverbots des § 252 StPO aus Sinn und Zweck der Norm und durch eine Abwägung zwischen den gegenläufigen Belangen, einerseits den durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützten Interessen an einer Nichtverwertung, andererseits der für weitestgehende Verwertung sprechenden Pflicht zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren bestimmt (BGHSt 2, 99, 105; 45, 342, 345).

    cc) Schließlich lassen sich den Urteilsgründen auch keine hinreichenden Anzeichen dafür entnehmen, daß dem Aussageverhalten der Zeugin eine Manipulationsabsicht zugrundeliegen könnte (vgl. hierzu BGHSt 45, 342, 347 ff.).

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    1997, 95 = StV 1996, 522), stehen einer Aussage im Sinn des § 252 StPO gleich.

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    a) Seit der Entscheidung BGHSt 2, 99 ist es ständige Rechtsprechung und einhellige Meinung im Schrifttum, daß § 252 StPO nicht nur ein Verlesungs-, sondern ein Verwertungsverbot enthält, das nach der berechtigten Zeugnisverweigerung auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (vgl. BGHSt 45, 203, 205 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch den Sachverständigen, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleich gesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Deshalb läßt sich auch mit dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (StV 1995, 564 = NJW 1998, 838 mit krit. Anm. von Wohlers StV 1996, 192, Eisenberg/Kopatsch NStZ 1997, 297, Schmidt-Ricla NJW 1998, 800), der sich auf BGHSt 11, 97 beruft und mit dem das angefochtene Urteil die Verwertbarkeit der Äußerungen N. P. gegenüber der Zeugin J. zu rechtfertigen versucht, die Verwertbarkeit der Angaben zum Tatgeschehen nicht begründen.
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Dieser Grund ist auch nach Einführung der Belehrungspflicht für Polizeibeamte und Staatsanwälte durch § 161 a Abs. 1 und § 163 a Abs. 5 StPO nicht entfallen (BGHSt 45, 342, 345 f.; 36, 384, 386; 21, 218, 219).
  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
    Dieser Grund ist auch nach Einführung der Belehrungspflicht für Polizeibeamte und Staatsanwälte durch § 161 a Abs. 1 und § 163 a Abs. 5 StPO nicht entfallen (BGHSt 45, 342, 345 f.; 36, 384, 386; 21, 218, 219).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

  • BGH, 29.08.1984 - 2 StR 363/84

    Zeuge - Aussageverweigerung - Sachverständiger - Tathergang - Gutachten -

  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 321/59
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jeweils mwN).

    Danach ist im Falle eines nach Belehrung bewusst erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195 f.; vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

    Bei angemessener Beachtung dieses Spannungsverhältnisses und Abwägung der gegenläufigen Belange (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 105; vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195) gebietet § 252 StPO es jedenfalls nicht, dem Schutz des Zeugen einen quasi absoluten Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung einzuräumen.

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGHSt 45, 342, 345; 46, 189, 195; 49, 68, 76 f.; 57, 254, 256, jew. mwN).

    Angesichts eines nach Belehrung bewusst erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in der verfahrensrechtlich hervorgehobenen Situation einer richterlichen Vernehmung ist das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGHSt 45, 342, 346; 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Trotz § 252 StPO kann über den Inhalt einer Aussage, die ein Zeuge bei einer richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis erhoben werden, wenn der Zeuge sich in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der st. Rspr., vgl. zuletzt BGHSt 46, 189, 195 = BGH 2 StR 354/00 vom 3. November 2000).

    Nach ständiger Rechtsprechung hindert § 252 StPO nicht, über den Inhalt einer Aussage, die ein Zeuge bei einer richterlichen Vernehmung nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht gemacht hat, durch Vernehmung des Richters Beweis zu er heben, wenn der Zeuge sich in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft (BGHSt 2, 99; 21, 218; 36, 384; 46, 189, 195).

  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Zwar ergibt sich aus § 252 StPO ein Verwertungsverbot, das nach der berechtigten Zeugnisverweigerung auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen ausschließt (BGHSt 46, 189, 192).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 222/23

    Jugendstrafverfahren wegen Vergewaltigung: Gestattung einer Verwertung früherer

    (b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sich auf sein Recht aus § 52 Abs. 1 StPO berufende Zeuge darüber hinaus auf die Sperrwirkung seiner Zeugnisverweigerung verzichten, sodass frühere Angaben durch die Vernehmungsperson oder den Sachverständigen (zur Anwendbarkeit des § 252 StPO bei Befragungen durch Sachverständige vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 193 mwN) in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (BGH, Beschluss vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt.
  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Der unzureichende Vortrag der Rechtsbeschwerde kann indes durch die Urteilsgründe ergänzt werden, die der Senat im Rahmen der gleichzeitig erhobenen Sachrüge zur Kenntnis nehmen darf (vgl. nur BGH, Urt. v. 28.06.2018 - 3 StR 23/18 = NStZ 2018, 734 = StraFo 2018, 517 = StV 2019, 162 = BGHR StPO § 128 Abs. 1 Vorführungsfrist 3 = StV 2020, 223; 03.11.2000 - 2 StR 354/00 = BGHSt 46, 189 = NJW 2001, 528 = StraFo 2001, 86 = Rpfleger 2001, 318 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 20 = StV 2002, 1; 20.03.1990 - 1 StR 693/89 = BGHSt 36, 384 = StV 1990, 242 = NStZ 1990, 349 = MDR 1990, 646 = FamRZ 1990, 733 = NJW 1990, 1859 = DAVorm 1990, 698 = EzSt StPO § 52 Nr. 12 = JZ 1990, 874 = VRS 79, 207 (1990) = wistra 1990, 315 = JuS 1990, 1023 = NStE Nr. 5 zu § 252 StPO = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 4).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Zur weitest möglichen Gewährleistung dieses Schutzes ist § 252 StPO über seinen Wortlaut hinaus daher nicht nur ein Verlesungsverbot, sondern auch ein allgemeines Verwertungsverbot zu entnehmen, mit der Folge, dass in der Hauptverhandlung grundsätzlich auch Verhörspersonen nicht zum Inhalt früherer Vernehmungen des nunmehr sein Zeugnis verweigernden Zeugen gehört werden dürfen (BGHSt 45, 203, 205 m.w.N.; 46, 189, 190; OLG Hamm, StV 2002, 592; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 21. September 2010, a.a.O.).
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • OLG Jena, 28.11.2003 - 1 Ss 304/03

    Bußgeldverfahren, Beweisantrag, Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2010 - 1 SsBs 29/09

    Zur Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen zu der im selbständigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2023 - 14 LB 1/22

    Disziplinarklage; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis;

  • AG Gera, 10.11.2004 - 750 Js 32484/03

    Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits

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